Rechtsprechung
BGH, 06.02.1957 - IV ZR 271/56 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,5960) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- WM 1957, 738
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.05.1951 - II ZR 71/50
Vermietung von Baugeräten. Mieterhaftung
Auszug aus BGH, 06.02.1957 - IV ZR 271/56
Der Wegfall der Geschäftsgrundlage hat daher nur dann rechtliche Bedeutung, wenn Festhalten am Vertrage ein Verstoß gegen Treu und Glauben sein würde (so schon RGZ 158, 175, ebenso auch BGH 2, 176 f, 188). - BGH, 28.10.1953 - II ZR 78/53
Rückgriff bei Rückerstattung
Auszug aus BGH, 06.02.1957 - IV ZR 271/56
Denn, wie das Oberlandesgericht unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 1953 - II ZR 78/53 -, abgedruckt in NJW 1954, 270, mit Recht ausführt, gilt für den Rückgriffsanspruch nach Art. 47 Abs. 1 REG (am) die gesetzliche Fiktion, daß das Eigentum an dem Anwesen, das der Kläger vom beklagten Land übertragen erhalten hatte, schon zur Zeit des Eigentumsübergangs mit dem Rechtsmangel der Rückerstattungspflicht behaftet war.
- BGH, 16.10.1963 - IV ZR 339/62
Rechtsmittel
Diesem Willen des Gesetzgebers würde es zuwiderlaufen, wenn der Verkäufer seiner gesetzlich normierten Heftung unter Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage begegnen könnte (ebenso auch BGH vom 6. Februar 1957 - IV ZR 271/56 -, WM 1957, 738).Der erkennende Senat hat sich in der Entscheidung vom 6. Februar 1957 (a.a.O.) dieser Auffassung angeschlossen.
- BGH, 11.10.1984 - IX ZR 67/82
Rückgriffsanspruch nach Rückerstattung eines Grundstücks aufgrund REAO …
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß auch die Geltendmachung des Rückgriffsanspruchs bei einer besonderen Lage des Falles dem Grund oder der Höhe nach einen Verstoß gegen Treu und Glauben bedeuten kann (BGHZ 11, 16; Urteil vom 6. Februar 1957 - IV ZR 271/56 = WM 1957, 738; Urteil vom 10. Juli 1957 - IV ZR 90/57 = RzW 1957, 308; Urteil vom 2. Oktober 1957 - IV ZR 110/57 = RzW 1958, 58 Nr. 11; Urteil vom 29. Oktober 1958 - IV ZR 41/58 = WM 1959, 275; Urteil vom 16. Oktober 1963 - IV ZR 339/62 = RzW 1964, 157). - BGH, 02.10.1957 - IV ZR 110/57
Rechtsmittel
Wenn der erkennende Senat in seiner nicht veröffentlichten Entscheidung vom 6. Februar 1957 - IV ZR 271/56 - keinen Rechtsfehler darin erblickt hat, daß dort das Berufungsgericht die Höhe des Rückgriffsanspruchs auf den tatsächlich vom Erwerber gezahlten Kaufpreis beschränkt hatte, so beruhte diese Entscheidung auf der Erwägung, daß der Käufer allein ihm zur Verfügung stehende Beziehungen zu der NSDAP dazu ausgenutzt hatte, um das Grundstück unter Ausschaltung aller Mitbewerber zu einem besonders niedrigen Kaufpreis weit unter seinem Wert an sich zu bringen. - BGH, 31.10.1962 - IV ZR 50/62
Rechtsmittel
So hat der erkennende Senat in seinem nicht veröffentlichten Urteil vom 6. Februar 1957 - IV ZR 271/56 - (erwähnt in der in RzW 1958, 58 Nr. 11 abgedruckten Entscheidung) keinen Rechtsfehler darin erblickt, daß dort das Berufungsgericht die Höhe des Rückgriffsanspruchs auf den Wert des tatsächlich vom Erwerber gezahlten Kaufpreises beschränkt hatte, weil der Käufer allein ihm zur Verfügung stehende Beziehungen zu der NSDAP dazu ausgenutzt hatte, um das Grundstück unter Ausschaltung aller Mitbewerber zu einem besonders niedrigen Kaufpreis an sich zu bringen.